Reisebedingungen
Reisebedingungen
Wir möchten Sie bitten, diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Die Bedingungen werden Ihnen vor der Buchung zur Kenntnis gebracht und Vertragsbestandteil des zwischen uns entstehenden Vertragsverhältnisses.
gruene-insel.de – Reisebedingungen
I. Allgemeine Bedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Reisebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung regeln das Vertragsverhältnis zwischen
gruene-insel.de GmbH & Co. KG
Affenstein 29
67246 Dirmstein
Tel: 06238 98 200 88
E-Mail: kontakt@gruene-insel.de
(nachfolgend: „gruene-insel.de“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“). Sie können diese Reisebedingungen jederzeit auf der Internetseite www.gruene-insel.de aufrufen, ausdrucken oder speichern. Zudem sind diese in den Buchungsvorgang über unsere Internetauftritte einbezogen.
(2) Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-651y BGB sowie der Art. 250-252 EGBGB. Sie gelten für jegliche Leistungen von gruene-insel.de in Bezug auf Reiseleistungen. Dies gilt für die Veranstaltung und Vermittlung von Pauschalreisen ebenso wie für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB sowie für Einzelleistungen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt. Diese Reisebedingungen gelten für Geschäftsreisen jedoch nur, wenn zwischen uns kein Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen vereinbart wurde.
2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
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Indem Sie eine Buchung (Anmeldung) vornehmen, bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages zu diesen Reisebedingungen verbindlich an. Ihrem Angebot liegen die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise zugrunde, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Mit Zugang unserer Annahmeerklärung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Diese Erklärung bedarf keiner bestimmten Form.
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Sofern Sie neben Ihrer Person weitere Teilnehmer zur Reise anmelden, haften Sie als Unterzeichner (Kunde) für alle sich aus diesem Angebot ergebenden Verpflichtungen wie für eine eigene Verpflichtung, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
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Bei Abschluss des Pauschalreisevertrags oder unverzüglich danach erhalten Sie von uns eine Kopie oder eine Bestätigung des Vertrags. Darin sind alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthalten. Diese Bestätigung erfolgt in Papierform, wenn der Vertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen wurde. Bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen erhalten Sie eine Kopie oder die Bestätigung des Vertrages auf Papier oder, wenn Sie dem zustimmen, auf einem anderen dauerhaften Datenträger. In allen anderen Fällen erfolgt die Bestätigung auf einem elektronischen dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail).
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Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Buchung (Anmeldung) ab, so liegt darin ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären, indem Sie uns dies ausdrücklich mitteilen oder eine Anzahlung leisten. Andernfalls ist kein Vertrag zustande gekommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Bestätigung um ein neues Angebot handelt.
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eigene Buchungen weiterer Reiseleistungen (z.B. Flüge, Hotel, Hostel) erst dann erfolgen sollten, nachdem eine ausdrückliche Buchungsbestätigung oder die Rechnung des Reiseveranstalters vorliegt.
3. Zahlungsmodalitäten
(1) Wir haben zur Absicherung von Kundengeldern eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein entsprechender Sicherungsschein im Sinne des § 651r Abs. 4 BGB wird Ihnen vor Reisepreiszahlung mit der Reisebestätigung ausgehändigt. Dauert eine Reise weniger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 500 € nicht, darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
(2) Nach Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Reisepreises auf das Konto von gruene-insel.de zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist – ohne besondere Zahlungsaufforderung – spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Reiseunterlagen zugestellt.
(3) Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden ebenfalls jeweils sofort fällig.
(4) Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch auf unsere erste Mahnung mit Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor. Bei einem Rücktritt im Sinne von Satz 1 dieses Absatzes können wir als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 7 dieser Reisebedingungen verlangen. Diese Ersatzforderungen sind fällig, sobald wir sie erstmalig geltend machen. Wenn Sie solche Forderungen trotz Fälligkeit nicht innerhalb von 10 Tagen ausgleichen, behalten wir uns vor, für die zweite und dritte Mahnung eine Pauschale von jeweils 2,50 € zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen vorbehalten.
(5) Für Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Falle einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und es entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick auf den Gesamtreisepreis bzw. Beförderungspreis, wenn ein solcher Flug mit einer Landleistung kombiniert wurde. Näheres entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges.
4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und -häuser / Kaution
(1) Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind nicht im Reisepreis eingeschlossen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sofern letzteres nicht der Fall ist und sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen.
(2) Bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung kann der Vermieter für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehende Schäden eine angemessene Kaution als Sicherheit verlangen. Die Rückzahlung erfolgt, nachdem die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthalts in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückgegeben worden sind.
5. Leistungen und Preise / Änderungen
(1) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebots, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit.
(2) Vor Vertragsschluss sind wir dazu berechtigt, jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vorzunehmen, über die Sie vor Ihrer Buchung informiert werden.
(3) Nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Pauschalreise sind wir berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags zu ändern, wenn die Änderung unerheblich ist und Sie über die Änderung klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger vor Reisebeginn in Kenntnis gesetzt werden.
(4) Sind wir vor Beginn der Reise gezwungen, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern oder können wir etwaige besondere Vorgaben Ihrerseits nicht erfüllen, können Sie innerhalb einer durch uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder der vorgeschlagenen Änderung zustimmen, den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr beenden oder die Teilnahme an einer Ersatzreise vereinbaren, wenn wir Ihnen eine solche Reise anbieten. Reagieren Sie auf unsere Änderungsmitteilung innerhalb der durch uns gesetzten Frist nicht, gilt unser Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Auf diese Rechtsfolge werden sie in unserer Mitteilung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise hingewiesen.
(5) Sind die geänderten Leistungen mangelhaft, bleiben etwaige Gewährleistungsansprüche unberührt.
6. Rücktritt durch den Reisenden / Umbuchung / Ersatzperson
(1) Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Sollte der Reisevertrag über einen Reisevermittler zustande gekommen sein, können Sie den Rücktritt auch diesem gegenüber erklären. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfehlen wir, einen etwaigen Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
(2) Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, anstatt des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Auf Ziff. 7 wird verwiesen. Dies gilt nicht, wenn am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich in diesem Sinne, wenn Sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(3) Die Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 7 bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen unsererseits und den zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung unserer Reiseleistungen. Die Pauschalen sind auf Ihr Verlangen durch uns zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer sind als die von uns geforderte Pauschale.
(4) Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 €. Es bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
(5) Sie sind berechtigt, innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger uns gegenüber zu erklären, dass statt Ihrer Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Der Dritte und Sie haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir erteilen Ihnen einen Nachweis darüber, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind (z.B. zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten). Wir sind allerdings jedenfalls berechtigt, einen Pauschalbetrag i.H.v. 30,00 € für die Bearbeitung geltend zu machen. Ihnen sowie dem Dritten bleibt es nachgelassen, nachzuweisen, dass uns durch den Eintritt des Dritten in den Vertrag keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
7. Rücktrittspauschale
(1) Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei
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Linienfluganreise
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bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
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ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 40 %
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ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
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ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 60 %
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ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 80 %
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ab dem 02. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises;
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Landprogramme, Fähranreise (Achtung, siehe Ausnahme c.)
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bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
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ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 40 %
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ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
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ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 60 %
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ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 80 %
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ab dem 02. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises;
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bei Ferienwohnungen und Cottages, Busrundreisen, Autorundreisen, Unterkünfte, Boote, Planwagen, Camper, Wanderreisen, (bei Eigenanteilen und einem festgelegten Preis pro Wohneinheit) pro Objekt
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bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25 %
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ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 50 %
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ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
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bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichterscheinen wird der volle Reisepreis erhoben (No-Show);
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Golfleistungen
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Vorausgebuchte Green Fees 100%
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
(2) Die Rücktrittspauschale ist auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden oder wenn die Reise wegen nicht von uns zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziff. 6 und 7 unter „Rücktritt“ bzw. „Rücktrittspauschale“ geregelt.
9. Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführung bei Unfall oder Krankheit.
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
(1) Es ist uns gestattet, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn trotz einer entsprechenden Abmahnung unsererseits die Durchführung der Reise von einem Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung des Störers trägt dieser selbst.
(2) Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und zwar spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, spätestens sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen sowie spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
(3) Ein Rücktritt ist durch uns zudem möglich, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. In diesem Fall werden wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.
(4) Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
11. Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
(1) Ist eine Reise mangelhaft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Danach können Sie insbesondere gemäß §§ 651k bis 651n BGB bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen Abhilfe verlangen, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen, Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen, den Vertrag kündigen, den Reisepreis mindern oder Schadenersatz bzw. nach § 284 den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
(2) Wir können die Abhilfe gemäß § 651k BGB verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
(3) Sie haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn wir nachweisen, dass die Vertragswidrigkeit Ihnen selbst oder einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Reisevertrag inbegriffenen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder wenn wir nachweisen, dass die Vertragswidrigkeit durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände bedingt war.
(4) Reisemängel sind uns oder dem lokalen Leistungserbringer unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen können, sind Sie nicht berechtigt, etwaig bestehende Rechte auf Minderung und Schadenersatz geltend zu machen.
12. Haftungsbeschränkung / Anrechnung / Abtretung
(1) Unsere Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisender und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
(2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den jeweiligen Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, können auch wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
(3) Haben Sie gegen uns Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, müssen Sie sich den Betrag anrechnen lassen, den sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder nach Maßgabe der in § 651p Abs. 3 BGB genannten Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates erhalten haben.
(4) Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit sind. Verbraucher können sich zur Beilegung von Streitigkeiten an die vorgenannte Online-Streitbeilegungs-Plattform wenden.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskünfte. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
15. Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen elektronisch und nutzen diese insoweit, als sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir beachten die Datenschutz-Grundverordnung ebenso wie das Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz in unserem Unternehmen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Zur Frage, welche Daten beim Besuch unserer Internetseite www.gruene-insel.de erhoben werden, können Sie sich unter dem Link https://www.gruene-insel.de/irland/?target=privacy informieren.
16. Sonstiges
(1) Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Dirmstein.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
II. Abweichende Bedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen und Einzelleistungen
Für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen und vermittelten Einzelleistungen die nachfolgenden Regelungen abweichend bzw. ergänzend:
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Vertragsgegenstand / -pflichten
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Bieten wir von einem anderen Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen oder sonstige Einzelleistungen anderer Veranstalter zum Verkauf an, sind wir lediglich als Reisevermittler tätig. In diesen Fällen kommt zwischen uns und Ihnen als Kunden kein Vertrag über Reiseleistungen im Sinne des Reisevertragsrechts zustande, sofern sich aus den Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB nichts anderes ergibt. Unsere Vertragspflicht erstreckt sich dann lediglich auf die ordnungsgemäße Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer der gewünschten Reiseleistung (z.B. Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen) hinsichtlich dieser Leistungen, der dazugehörigen Beratung sowie gegebenenfalls der Weiterleitung der vom Leistungserbringer bereitgestellten Reiseunterlagen. Ihr Vertragspartner hinsichtlich der Reiseleistungen selbst ist ausschließlich der jeweilige Reiseveranstalter oder sonstige Leistungserbringer. Insoweit gelten die durch den Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringer in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB bleiben unberührt.
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Der jeweilige Reiseveranstalter oder der sonstige Leistungserbringer übermittelt Ihnen die notwendigen Buchungsunterlagen, die durch Sie sodann unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und an die in den Unterlagen genannte zuständige Stelle unterzeichnet zurückzusenden sind. Werden die Buchungsunterlagen durch uns an Sie weitergeleitet, sind auch wir dazu verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
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Wir sind ausnahmsweise berechtigt, von ihren Buchungsvorgaben in der Prüfungsanfrage im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe des § 317 BGB abzuweichen, wenn dies zur Umsetzung Ihres Reisewunsches erforderlich ist und wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass sie die Abweichung billigen. Dies gilt nur dann, wenn es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn eine hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des verbindlich erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
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Zahlungsverkehr
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Die Fälligkeit von Zahlungen und die Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem zwischen Ihnen und dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrag einschließlich der dort einbezogenen AGB.
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Stellen wir dem Kunden eine den Anforderungen des Artikels 250 § 6 EGBGB entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Vertrags zur Verfügung oder ergeben sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände, dass wir von diesem damit betraut sind, Pauschalreiseverträge für ihn zu vermitteln, gelten wir als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch uns in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.
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Hinweis auf Pass-, Visa- oder Gesundheitsbestimmungen / Versicherungen
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Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdiensten sind Sie als Kunde selbst verantwortlich.
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Eine Aufklärungs- oder Informationspflicht unsererseits besteht insoweit nur, wenn besondere, uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) Ihnen nicht anderweitig bekannt sind oder bekannt sein müssen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen eines entsprechenden Hinweises im Reisekatalog oder Prospekt.
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Beanstandung von Mängeln
Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Wir haben den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen Ihrerseits in Kenntnis zu setzen. Ansprüche Ihrerseits uns gegenüber gemäß § 651i BGB (Rechte des Reisenden bei Mängeln) ergeben sich daraus nicht. Die Regelung des § 651v Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
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Haftung
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Eine Haftung unsererseits als Reisevermittler dafür, dass ein Ihrem Buchungswunsch entsprechender Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande kommt, besteht nicht, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart. Die Regelung des § 651v Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
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Gleiches gilt für die Haftung unsererseits als Reisevermittler hinsichtlich etwaiger Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Die Regelungen der §§ 651b, 651v und 651w BGB bleiben unberührt.
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Eine etwaige Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Abs. 1 und 2 unberührt.
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Die Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus einer Garantie betroffen sind. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
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Die Haftung unsererseits für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden.
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Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
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Die Regelung des § 651x BGB bleibt unberührt.
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Sofern der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und wir nicht nachweisen, dass der Reiseveranstalter seine Pflichten nach den §§ 651i-651t BGB erfüllt, haften wir – abweichend von den sonstigen Regelungen dieser Ziff. 5 - wie ein Reiseveranstalter. Unsere Haftung ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden.
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Ausschlussfristen bei Mängeln
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gelten in den Fällen des § 651v Abs. 3 BGB die Regelungen der §§ 651a ff. BGB, insbesondere § 651o BGB.
Datum: 29.06.2018