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> URLAUB IN IRLAND > Reisebedingungen
Reisebedingungen |
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Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre
Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.
1
Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie
uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit
der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per
Email oder telefonisch und dann eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen
schnellstmöglich per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2
Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise
nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 10%
des Reisepreises (maximal € 260) an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn.
Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist
der komplette Reisepreis sofort fällig.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Zahlungen per Kreditkarte (Eurocard, Visa, Diners-Club) bitte gleich bei
Buchung angeben.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch
nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18
aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl.
entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
3 Leistungen,
Preise
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot,
den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu
erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich
informieren werden.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des
Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
5 Rücktritt durch den
Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können
wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 6
dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die
gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die
Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen
Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen
Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem
Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Für Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung des Flugtickets
gebunden. Im Falle einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich
bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und es entstehen im Regelfall
Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick auf den Gesamtreisepreis bzw.
Beförderungspreis, wenn ein solcher Flug mit einer Landleistung kombiniert
wurde. Näheres wollen Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges
entnehmen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstandenen Mehrkosten mindestens EUR 30.-.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber schriftlich erfolgen.
6
Rücktrittspauschale
6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei Marina Tours. Die Rücktrittserklärung ist
formlos möglich.
6.2
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von
unter Ziffer 9 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von Marina
Tours nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es
bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden
sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen
Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der
Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa (was nicht vom
Veranstalter zu vertreten ist), nicht angetreten wird.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei
a) Linienfluganreise
- bis zum 22. Tag vor Reiseantritt € 50 pro Person,
- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt € 125 pro Person,
- oder nach erfolgter Ticketausstellung € 150 pro Person,
b) Landprogramme, Fähranreise, Achtung, siehe Ausnahme c)
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 29. bis 22. Tag 25%
- vom 21. bis 15. Tag 30%
- vom 14. bis 07. Tag 50%
- vom 06. bis 03. Tag 65%
- ab dem 02.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
c) bei Ferienwohnungen und Cottages, Boote, Zigeunerwagen,
Camper, (bei Eigenanreisen und einem festgelegten Preis pro Wohneinheit) pro
Objekt, Golfleistungen
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 44. bis 35. Tag 50%
- vom 34. bis 1. Tag 80%
- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des
Reisepreises.
7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in der Ziffern 5 und 6
unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
8 Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
- bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
- bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei
denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus
diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
-
9 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als
auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
10 Haftung /
Gewährleistung des
Reiseveranstalters
10.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in
Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten,
abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
10.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der
Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in
diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie
ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls
in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Gewährleistung
10.4 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu
bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger oder setzen Sie sich bitte
direkt mit uns in Verbindung!
10.5 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung
tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel
anzuzeigen.
10.6 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt
haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig
wertlos waren.
10.7 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist, oder
- soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.090,00 €. Übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise.
11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer
Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind,
haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei
Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem
eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre
Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
13. Versicherungen
13.1 Insolvenzschutzversicherung.
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651
k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Aachener und
Münchner Versicherung GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer
verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
13.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl.
Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und
sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des
speziellen Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet
neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
14. Allgemeines
und Datenschutz Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
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